Stellenangebot ansehen
Kurzinformation - Details siehe Anhang
Sonstige Bereiche
ÜBER UNS
Der Regierungsbezirk Düsseldorf ist bei einer Fläche von 5.300 km² mit rund 5,2 Millionen Einwohnern der dichtest besiedelte und einwohnerstärkste in Deutschland. In diesem besonderen Umfeld nimmt die Bezirksregierung Düsseldorf seit über 200 Jahren als staatliche Mittelbehörde und allgemeine Vertretung der Landesregierung im Bezirk Aufgaben fast aller Landesministerien wahr.
Dabei ist das Dezernat 26 „Luftverkehr“ als Landesluftbehörde in den Regierungsbezirken Düssel-dorf und Köln und in Teilbereichen für ganz Nordrhein-Westfalen zuständig. Weitere Informationen über die Bezirksregierung Düsseldorf und das Dezernat 26 finden Sie unter www.brd.nrw.de
IHRE AUFGABEN
- Wahrnehmung luftaufsichtlicher Aufgaben an Flugplätzen in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln, insbesondere an den Flughäfen Düsseldorf, Köln-Bonn und Niederrhein/Weeze
- Abwehr von Gefahren, die die Sicherheit des Luftverkehrs sowie die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreffen
- Durchführung von Kontrollen an Luftfahrzeugen und Luftfahrpersonal
- Überwachung der Betriebssicherheit von Flugplätzen
IHR PROFIL
fachlich
- Besitz eines gültigen Flugfunkzeugnisses (BZF I oder AZF) zur Durchführung des Flugfunks in deutscher und englischer Sprache
- Nachweis von Sprachkenntnissen in deutscher und englischer Sprache gemäß FCL.055 der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 mit dem Mindestniveau „Level 4“
- Sie erfüllen die Qualitätsanforderungen für Inspektoren nach ARO.RAMP der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 (AMC 1 ARO.RAMP.115(b)(1))
- Umfassende Erfahrungen im Bereich der Luftfahrt und/ oder der Luftfahrtverwaltung, die Sie idealerweise in einer aufsichtsführenden Organisation, einem Luftfahrtunternehmen oder an einem Flughafen erworben haben
- Wünschenswert ist der Besitz oder ehemalige Besitz einer Flugbesatzungslizenz (Teil-FCL-Lizenz), die den Anforderungen von Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 entspricht und ggfs. weiterer Lizenzen und/ oder vergleichbarer Berechtigungen
- Wünschenswert sind Erfahrungen als Flugleiter oder Beauftragter für Luftaufsicht an einem Verkehrslandeplatz
persönlich
- Gute Kenntnisse der nationalen, europäischen und internationalen Rechtsgrundlagen der Luftverkehrsverwaltung
- Kenntnisse in Qualitätssystemen
- sicheres Auftreten, die Fähigkeit zum selbstständigen Arbeiten, hohe soziale und kommunikative Kompetenz, Teamfähigkeit, Belastbarkeit
- Fähigkeit, Arbeitsergebnisse in Wort und Schrift überzeugend darzustellen und zu vertreten
- sicherer Umgang mit der gängigen Standardsoftware zur Textverarbeitung, Tabellenkalkulation und Kommunikation (MS-Office)
Kontaktdaten für Bewerberinnen und Bewerber
Herr Goetzens, 0211/475-2600
Herr Schmitt, 0211/475-2273