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Kurzinformation - Details siehe Anhang
Sicherheit und Ordnung
Der Einsatz erfolgt nach der am 01.01.2000 in Kraft getretenen Dienstordnung für den Justizwachtmeisterdienst. Hierzu gehören insbesondere die Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit in den Justizgebäuden, die Wahrnehmung des Dienstes in den Terminen und Sitzungen, die Vorführung von Gefangenen und die Bewachung der vorgeführten, in Haft genommenen oder auf besondere Anordnung zu beaufsichtigenden Personen innerhalb der Justizgebäude.
Sicherheits- und Ordnungsaufgaben erfordern neben der beamtenrechtlich erforderlichen uneingeschränkten gesundheitlichen Eignung ein hohes Maß an körperlicher Fitness. Neben einem sicheren Auftreten und Durchsetzungsfähigkeit werden zudem Verantwortungsbewusstsein, Einsatzbereitschaft sowie Team- und Kommunikationsfähigkeit erwartet.
Ein erfolgreicher Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand bilden die Mindestanforderung an einen Schulabschluss.
Da die Altersgrenze für eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe bei 42 Jahren (Schwerbehinderte: bei 45 Jahren) liegt und zuvor eine Bewährung im Beschäftigtenverhältnis nach dem TV-L sowie ein erfolgreicher Abschluss des Ausbildungslehrgangs im Ausbildungszentrum der Justiz NRW (Nebenstelle Monschau) erforderlich ist, soll die Bewerberin / der Bewerber bei der Einstellung nicht älter als 40 Jahre sein (Schwerbehinderte: nicht älter als 43 Jahre).
Die Bewerberin / der Bewerber muss
- die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Art.116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben, besitzen,
- Gewähr dafür bieten, dass sie/er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,
- über die erforderliche gesundheitliche Eignung verfügen (siehe oben); für Schwerbehinderte bedeutet dies den Nachweis des für den Justizwachtmeisterdienst erforderlichen Mindestmaß.
Ferner sind die in der Stellenausschreibung beigefügten Anlagen ausgefüllt zu übersenden.
Weitere Infos finden Sie unter:
- http://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/Stellen/berufsbilder/einfacher_dienst/index.php
- http://www.azj.nrw.de/aufgaben/justizwachtmeister/index.php
Kontaktdaten für Bewerberinnen und Bewerber
Frau Bittern, daniela.bittern@olg-hamm.nrw.de, 02381/272-4811